Steuern und Zölle bei Temu: Welche Pflichten gelten?

Rund um Temu kursieren zahlreiche Diskussionen – von Produktqualität bis hin zu Arbeitsbedingungen. Doch auch steuerliche Fragen rücken immer stärker in den Fokus. Viele Verbraucher und Händler fragen sich, ob Temu beim Verkauf nach Deutschland steuerlichen Vorgaben unterliegt und wer bei Bestellungen für Zoll- und Einfuhrabgaben verantwortlich ist. Dieser Beitrag beleuchtet die wichtigsten Aspekte rund um Steuern, Zölle und rechtliche Verpflichtungen.

Muss Temu in Europa bzw. Deutschland Steuern zahlen?

Nach den Angaben im Impressum von Temu befindet sich der Unternehmenssitz in Dublin. Damit unterliegt das Unternehmen – wie andere Anbieter innerhalb der Europäischen Union – grundsätzlich der Steuerpflicht in der EU. Temu verfügt über eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer aus Irland.

Für den Verkauf von Waren aus Drittstaaten, etwa aus China, wird häufig das sogenannte IOSS-Verfahren genutzt. Über dieses System wird die Mehrwertsteuer bereits beim Kauf berechnet und direkt im Gesamtpreis für den Kunden berücksichtigt. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Steuer korrekt abgeführt wird.

In der Praxis müsste Temu die vereinnahmte Umsatzsteuer in Irland melden und an die dortige Steuerbehörde zahlen. Von dort aus erfolgt anschließend die Verteilung an die jeweiligen EU-Länder, in denen die Umsätze entstanden sind.

Allerdings gibt es Kritik an der Umsetzung dieses Systems. Fachleute weisen darauf hin, dass der Austausch von Steuerdaten zwischen den EU-Staaten bislang nicht ausreichend funktioniert. Dadurch kann es zu Lücken bei der Erfassung kommen. Schätzungen zufolge entgehen einzelnen Staaten dadurch erhebliche Einnahmen. Eine offizielle Stellungnahme von Temu zu diesen Vorwürfen liegt bislang nicht vor.

Muss Temu in Europa bzw. Deutschland Steuern zahlen?

Wer zahlt Zölle und Einfuhrabgaben bei Temu-Bestellungen?

Viele Käufer fragen sich, ob Temu die anfallenden Zollgebühren oder Einfuhrabgaben übernimmt oder zumindest transparent darüber informiert. Eine gesetzliche Verpflichtung für die Plattform, ihre Kunden aktiv auf mögliche Zusatzkosten hinzuweisen, besteht jedoch nicht.

In der Praxis stellt sich die Frage nach Zollgebühren bei Temu-Bestellungen oft gar nicht. Der Grund liegt in den vergleichsweise niedrigen Preisen der angebotenen Produkte. Für Sendungen mit einem Warenwert unter 150 Euro fallen in der Regel keine Zollabgaben an. Diese Grenze wird bei Bestellungen auf Temu nur selten überschritten.

Selbst wenn der Gesamtwert höher ist, kann es vorkommen, dass Bestellungen in mehrere kleinere Pakete aufgeteilt werden. Dadurch bleibt der Wert einzelner Sendungen unter der Freigrenze. Sollte dieses Vorgehen systematisch erfolgen, könnte es aus rechtlicher Sicht problematisch sein. Allerdings sind die Behörden aufgrund der großen Anzahl an Paketen und begrenzter Ressourcen nur eingeschränkt in der Lage, solche Fälle umfassend zu prüfen.

Was die Einfuhrabgaben betrifft, sieht die Situation etwas anders aus. Dank der Registrierung im sogenannten IOSS-Verfahren wird die Mehrwertsteuer in vielen Fällen bereits beim Kauf berechnet und im Preis enthalten. Dazu zählen auch Abgaben, die der Einfuhrumsatzsteuer entsprechen.

Für Käufer bedeutet das: In den meisten Fällen entstehen keine zusätzlichen Kosten bei der Lieferung, da die relevanten Steuern bereits im Bestellprozess berücksichtigt werden.

Update vom 20.02.2024

Nach aktuellen Angaben von Temu wird die Mehrwertsteuer bereits während des Bestellvorgangs berechnet und direkt im Gesamtpreis berücksichtigt. Käufer zahlen somit den vollständigen Betrag inklusive Steuer direkt an der Kasse, ohne dass später weitere Abgaben anfallen.

Bei Bestellungen, die unter das IOSS-Verfahren fallen, wird die eingezogene Mehrwertsteuer von Temu an die zuständige Steuerbehörde in Irland weitergeleitet. Von dort erfolgt die Verteilung an die jeweiligen EU-Länder, in denen der Verkauf stattgefunden hat.

Auch in Fällen, in denen das IOSS-System nicht greift, bleibt das Vorgehen ähnlich. Die Steuer wird ebenfalls bereits beim Kauf erhoben. Sollte bei der Einfuhr dennoch eine Zahlung erforderlich sein, übernimmt zunächst ein Zollagent diese Abwicklung im Namen des Käufers. Anschließend erfolgt ein Ausgleich zwischen Temu und dem zuständigen Dienstleister, da der Steuerbetrag bereits im Voraus entrichtet wurde.

Für Käufer bedeutet das: Die Mehrwertsteuer wird in der Regel direkt beim Kauf beglichen, sodass nach der Lieferung keine zusätzlichen Steuerforderungen entstehen.

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